Vorwort
Gemäß der „Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen“ (VOBO) vom 17. Juli 2018 gehört die Berufliche Orientierung zu den Aufgaben der Schulen. Nach § 5 Abs. 2 des Schulgesetzes sollen die Schülerinnen und Schüler ab dem Eintritt in die Sekundarstufe I fächerübergreifend auf Berufswahl und Berufsausbildung vorbereitet werden. Sie sollen am Ende ihrer schulischen Laufbahn in der Lage sein, eine ihren Kompetenzen und Interessen entsprechende fundierte Berufs- oder Studienwahlentscheidung zu treffen um die dann an sie gestellten Anforderungen zu bewältigen. Die Schulen gewährleisten neutrale und umfassende Beratungen über Qualifikationsmöglichkeiten und tragen dazu bei, dass notwendige fachliche und überfachliche Kompetenzen erworben werden.
Berufliche Orientierung umfasst gleichberechtigt berufliche und schulische Ausbildungs- sowie Studienorientierung. Sie ist Teil der individuellen Förderung. Die Berufliche Orientierung ist als lebenslanger Prozess der Abstimmung von individuellen Kompetenzen, Potenzialen und Wünschen mit den Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt zu begreifen und befähigt die Schülerinnen und Schüler, sich reflektiert und selbstverantwortlich für eine Ausbildung oder ein Studium und dann für einen Beruf zu entscheiden.
Berufliche Orientierung ist nicht statisch, sondern ein dynamischer Prozess, der sich an den Veränderungen der Berufs- und Studienwelt orientiert. Deshalb unterliegt auch das Konzept der Beruflichen Orientierung an der Heinrich-Mann-Schule einer kontinuierlichen Überprüfung und Fortschreibung.