Informationen zum „Eingeschränkten Regelbetrieb“
Liebe Schulgemeinschaft,
das für uns zuständige Gesundheitsamt des Kreises Offenbach hat in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt ab Donnerstag, 29.10.2020, die Stufe 2, den „Eingeschränkten Regelbetrieb“, für die Schulen angeordnet.
Für die Unterrichtsorganisation bedeutet das, dass der Unterricht weitgehend im Klassenverband stattfinden muss. Genaueres entnehmen Sie bitte den Stundenplänen Ihrer Kinder.
Religion/Ethik und die Fremdsprachen werden wie bisher in Kursen unterrichtet. Weiter durchgeführt werden können alle Wahlangebote, die innerhalb der Klassen stattfinden, und die Mittagsbetreuung im Klassenverband. In der Q-Phase der Oberstufe wird der Kursunterricht nicht aufgehoben. In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 entfällt für alle Schulzweige der Sportunterricht.
Außerdem wurde weitgehend das Klassenraumprinzip eingeführt, d.h. auch naturwissenschaftlicher oder künstlerischer Unterricht findet im Klassenraum statt. Damit können Bewegungen in den Pausen minimiert werden. Die Räume werden konstant nur von einer Lerngruppe genutzt.
Zusätzlich haben wir für die meisten Klassen, z.B. für entfallenen Wahlunterricht, ITG- oder Förderstunden eingeplant, um die informationstechnische Grundbildung zu stärken und Wissenslücken zu kompensieren.
Die Freistellung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht zur notwendigen Unterbrechung möglicher Infektionsketten erfolgt ausschließlich durch den Schulleiter. Entsprechend den Weisungen des hiesigen Gesundheitsamtes werden zuerst die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer bzw. die Tutorin/der Tutor von uns informiert. Im gemeinsamen Gespräch wird eine Gefahrenanalyse durchgeführt. Nach Gespräch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer bzw. der Tutorin/dem Tutor und ggf. unter Rücksprache mit dem Betroffenen wird festgelegt, wer vorübergehend vom Unterricht freigestellt wird. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler in der Klasse besteht normale Unterrichtsverpflichtung. Es liegt nicht im eigenen Ermessen der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern, ob sie am Unterricht teilnehmen. Natürlich sollen Schülerinnen und Schüler, die Symptome aufweisen, weiterhin nicht in den Unterricht kommen.
Jene Schülerinnen und Schüler, die zur Unterbrechung der Infektionsketten vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden, werden von den zuständigen Fachlehrerinnen und Fachlehrern mit Unterrichtsmaterial versorgt werden. Dies gilt auch für all jene, die durch ärztliches Attest, das alle drei Monate erneuert werden muss, freizustellen sind.
Wir müssen gemeinsam alle Energie darauf verwenden, das schnell wachsende Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Unterstützen Sie mit uns gemeinsam alle notwendigen Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Löw
Schulleiter / Direktor