Bilingualer Unterricht
An der HMS gibt es im Gymnasialzweig ein bilinguales Unterrichtsangebot von Jahrgangsstufe 6 13.
Bili
soll motivierten, lernorientierten und lernstarken SchülerInnen eine
zusätzliche Qualifikation in der Fremdsprache Englisch ermöglichen. Dies
erfolgt in Form von Unterricht in mindestens einem erweiterten
bilingualen Fach, in dem Englisch in zunehmenden Anteil die
Unterrichtssprache ist.
In den Jahrgangsstufen 6 13 sind die
Sachfächer Geography (Erdkunde) Politics & Economics (Politik &
Wirtschaft), History (Geschichte), Physical Education (Sport). Und Die
jeweilige Auswahl erfolgt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden
Lehrkräfte und der Stundentafel für das jeweilige Schuljahr.
Die
Stundentafel sieht für das Sachfach mindestens zwei Wochenstunden vor.
Der bilinguale Unterricht in diesem Fach wird um eine Wochenstunde
erweitert. Die Teilnahme daran erfolgt an Stelle des regulären
Fachunterrichts. Damit ist das bilinguale Sachfach im Hinblick auf
Benotung und Versetzungswirksamkeit dem Regelunterricht gleichgestellt.
Bilingualer Unterricht in den Jahrgangsstufen
Jahrgangsstufe 6/I 1 Stunde EFU (Erweiterter Fremdsprachenunterricht)
als Kurse für Schüler, die nach Klasse 5 die unten genannten Zulassungskriterien erfüllen.
Jahrgangsstufe 6/II 10
Fachunterricht
in „Geography“,“Politics & Economics“ oder „History“ jeweils nach
Stundentafel plus eine Wochenstunde in diesen Fächern. Jedes dieser
Fächer wird in mindestens einer Jahrgangsstufe unterrichtet.
Jahrgangsstufe E Q
Die
Teilnehmer besuchen den Grundkurs „History“ und „PE“. Zudem erhalten
die SchülerInnen die Gelegenheit zum Erwerb des „Cambridge
Certificate“,welches von vielen Arbeitgebern als Nachweis guter
Englischkenntnisse anerkannt wird.
Die Fächer sind wie folgt verteilt:
Jahrgangsstufe 6/II: Geography
Jahrgangsstufe 7 – 8: Politics & Economics
Jahrgangsstufe 9 -13: History + Physical Education
Die
Unterrichtssprache im bilingualen Sachfach ist in zunehmenden Umfang
Englisch. Dies bedeutet, dass mündliche und schriftliche Leistungen, die
in deutscher Sprache erbracht werden, angemessen zu berücksichtigt
sind. Ziel ist einsprachiger Sachunterricht in der Fremdsprache
spätestens ab Jahrgangsstufe 9.
Vor dem Eintritt in den bilingualen Unterricht werden die Eltern informiert und beraten. Die Eltern melden die Schüler an.
Teilnahme
Zulassungskriterien
Voraussetzungen für die Teilnahme am bilingualen Unterricht sind
– die Note 2 oder eine gute 3 im Fach Englisch
– besonderes Interesse für die bilingualen Fächer
– gutes Arbeits- und Lernverhalten.
Diese
Kriterien gelten für die gesamte Teilnahmedauer am bilingualen
Unterricht. Die Entscheidung über die Teilnahme am bilingualen
Unterricht trifft im Einzelfall die Schulleitung auf Empfehlung der
Englischlehrkraft und der Klassenleitung.
An und Abmeldung
Die
am EFU oder bilingualem Unterricht teilnehmenden SchülerInnen bleiben
mindestens bis zum Ende eines Schulhalbjahres im Kurs. Die Kurslehrkraft
und die Schulleitung entscheiden über den Verbleib von Teilnehmern im
Kurs. Eine spätere Anmeldung zum bilingualen Unterricht ist in
Ausnahmefällen zu Beginn eines neuen Schuljahres möglich. Hierbei gelten
die oben genannten Zulassungskriterien. Austritt und späterer
Wiedereinstieg sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Besonderheiten
Die
SchülerInnen im bilingualen Unterricht nehmen an einigen zusätzlichen
Unterrichtsveranstaltungen teil. Im Rahmen des „History“-Unterrichts
findet unter anderem eine Studienfahrt nach Manchester („Industrial
Revolution“) statt. Alle zwei Jahre besteht die Möglichkeit für einige
SchülerInnen, am Austausch mit Oconomowoc (USA) teilzunehmen.
Leistungsbewertung
Die
Bewertung der Schülerleistungen in der Sekundarstufe I erfolgt nach den
Maßgaben der jeweiligen Sachfächer. Pro Halbjahr ist ein schriftlicher
Leistungsnachweis vorgesehen, dessen Ergebnis zu etwa einem Drittel in
die Gesamtnote eingeht. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der
erbrachten fachlichen und inhaltlichen Leistung. Gravierende und
gehäufte sprachliche Mängel beeinträchtigen die Bewertung. Die Mitarbeit
im Unterricht geht zu zwei Dritteln in die Gesamtbewertung ein. Sie
umfasst die Teilnahme am Unterricht, weitere schriftliche Leistungen,
Präsentationen und Vokabelabfragen.
Die Teilnahme am bilingualen Unterricht wird sowohl im Zeugnis vermerkt als auch in Form einer Urkunde zertifiziert.
Bilingualer Unterricht im Realschulzweig
Sofern
es eine ausreichende Anzahl von SchülerInnen gibt, die die oben
genannten Kriterien erfüllen, werden in den Jahrgangsstufen 6 10
bilinguale Kurse gebildet. Es gelten die oben aufgeführten Bedingungen.