Bilingualer Unterricht

An der HMS gibt es im Gymnasialzweig ein bilinguales Unterrichtsangebot von Jahrgangsstufe 6 13.
Bili soll motivierten, lernorientierten und lernstarken SchülerInnen eine zusätzliche Qualifikation in der Fremdsprache Englisch ermöglichen. Dies erfolgt in Form von Unterricht in mindestens einem erweiterten bilingualen Fach, in dem Englisch in zunehmenden Anteil die Unterrichtssprache ist.

In den Jahrgangsstufen 6 13 sind die Sachfächer Geography (Erdkunde) Politics & Economics (Politik & Wirtschaft), History (Geschichte), Physical Education (Sport). Und Die jeweilige Auswahl erfolgt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte und der Stundentafel für das jeweilige Schuljahr.

Die Stundentafel sieht für das Sachfach mindestens zwei Wochenstunden vor. Der bilinguale Unterricht in diesem Fach wird um eine Wochenstunde erweitert. Die Teilnahme daran erfolgt an Stelle des regulären Fachunterrichts. Damit ist das bilinguale Sachfach im Hinblick auf Benotung und Versetzungswirksamkeit dem Regelunterricht gleichgestellt.

Bilingualer Unterricht in den Jahrgangsstufen

Jahrgangsstufe 6/I 1 Stunde EFU (Erweiterter Fremdsprachenunterricht)
als Kurse für Schüler, die nach Klasse 5 die unten genannten Zulassungskriterien erfüllen.

Jahrgangsstufe 6/II 10
Fachunterricht in „Geography“,“Politics & Economics“ oder „History“ jeweils nach Stundentafel plus eine Wochenstunde in diesen Fächern. Jedes dieser Fächer wird in mindestens einer Jahrgangsstufe unterrichtet.

Jahrgangsstufe E Q
Die Teilnehmer besuchen den Grundkurs „History“ und „PE“. Zudem erhalten die SchülerInnen die Gelegenheit zum Erwerb des „Cambridge Certificate“,welches von vielen Arbeitgebern als Nachweis guter Englischkenntnisse anerkannt wird.

Die Fächer sind wie folgt verteilt:
Jahrgangsstufe 6/II: Geography
Jahrgangsstufe 7 – 8: Politics & Economics
Jahrgangsstufe 9 -13: History + Physical Education

Die Unterrichtssprache im bilingualen Sachfach ist in zunehmenden Umfang Englisch. Dies bedeutet, dass mündliche und schriftliche Leistungen, die in deutscher Sprache erbracht werden, angemessen zu berücksichtigt sind. Ziel ist einsprachiger Sachunterricht in der Fremdsprache spätestens ab Jahrgangsstufe 9.

Vor dem Eintritt in den bilingualen Unterricht werden die Eltern informiert und beraten. Die Eltern melden die Schüler an.

Teilnahme

Zulassungskriterien

Voraussetzungen für die Teilnahme am bilingualen Unterricht sind
– die Note 2 oder eine gute 3 im Fach Englisch
– besonderes Interesse für die bilingualen Fächer
– gutes Arbeits- und Lernverhalten.

Diese Kriterien gelten für die gesamte Teilnahmedauer am bilingualen Unterricht. Die Entscheidung über die Teilnahme am bilingualen Unterricht trifft im Einzelfall die Schulleitung auf Empfehlung der Englischlehrkraft und der Klassenleitung.

An und Abmeldung

Die am EFU oder bilingualem Unterricht teilnehmenden SchülerInnen bleiben mindestens bis zum Ende eines Schulhalbjahres im Kurs. Die Kurslehrkraft und die Schulleitung entscheiden über den Verbleib von Teilnehmern im Kurs. Eine spätere Anmeldung zum bilingualen Unterricht ist in Ausnahmefällen zu Beginn eines neuen Schuljahres möglich. Hierbei gelten die oben genannten Zulassungskriterien. Austritt und späterer Wiedereinstieg sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Besonderheiten


Die SchülerInnen im bilingualen Unterricht nehmen an einigen zusätzlichen Unterrichtsveranstaltungen teil. Im Rahmen des „History“-Unterrichts findet unter anderem eine Studienfahrt nach Manchester („Industrial Revolution“) statt. Alle zwei Jahre besteht die Möglichkeit für einige SchülerInnen, am Austausch mit Oconomowoc (USA) teilzunehmen.

Leistungsbewertung

Die Bewertung der Schülerleistungen in der Sekundarstufe I erfolgt nach den Maßgaben der jeweiligen Sachfächer. Pro Halbjahr ist ein schriftlicher Leistungsnachweis vorgesehen, dessen Ergebnis zu etwa einem Drittel in die Gesamtnote eingeht. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der erbrachten fachlichen und inhaltlichen Leistung. Gravierende und gehäufte sprachliche Mängel beeinträchtigen die Bewertung. Die Mitarbeit im Unterricht geht zu zwei Dritteln in die Gesamtbewertung ein. Sie umfasst die Teilnahme am Unterricht, weitere schriftliche Leistungen, Präsentationen und Vokabelabfragen.
Die Teilnahme am bilingualen Unterricht wird sowohl im Zeugnis vermerkt als auch in Form einer Urkunde zertifiziert.

Bilingualer Unterricht im Realschulzweig

Sofern es eine ausreichende Anzahl von SchülerInnen gibt, die die oben genannten Kriterien erfüllen, werden in den Jahrgangsstufen 6 10 bilinguale Kurse gebildet. Es gelten die oben aufgeführten Bedingungen.